Was gehört in die Reiseapotheke?



Für gesunde Normalreisende gilt: Die Reiseapotheke sollte Mittel für die dringlichsten medizinischen Probleme bereithalten, nicht für jede Eventualität. Verwenden Sie möglichst Arzneimittel, die Sie bisher gut vertragen haben.


Die kleinsten Abenteurer leiden häufiger unter Fieber und Durchfall oder sie ziehen sich leichte Verletzungen zu. Eine entsprechend ausgestattete Reiseapotheke lässt schnell alles wieder gut werden.
Im Netz:
Checkliste für die kindgerechte Reiseapotheke, Centrum für Reisemedizin, Düsseldorf: http://www.crm.de/reiseapotheke/1007_Reiseapotheke_Kinder.pdf
Überblick über viele weitere Fragen rund um das Reisen mit Kindern und eine kindgerechte Reiseapotheke, KidsAway.de – Online-Reisemagazin und Community:


Dauerhaft einzunehmende Medikamente sowie die wichtigsten Mittel der Reiseapotheke sollten im Handgepäck transportiert werden. Auch bei Verspätung oder Verlust des Aufgabegepäcks sind notwendige Mittel dann noch verfügbar.
Aber Vorsicht bei den Mengen: Im Handgepäck dürfen Flüssigkeit bis maximal 100 ml transportiert werden. Sie müssen zudem in einem transparenten 1l-Beutel verpackt sein. Medikamente und z. B. auch Säuglingsnahrung über 100 ml sind für das Handgepäck zugelassen, soweit sie während des Fluges benötigt werden. Der Bedarf muss glaubhaft (z. B. durch ein ärztliches Attest) nachgewiesen werden.


Schnelle Hilfe kann im Ernstfall Leben retten. In allen EU-Ländern sind Polizei, Feuerwehr und Notarzt unter der gebührenfreien 112 von allen Festnetz- und Mobiltelefonen erreichbar.
Im Netz:
Wissenswertes zum Urlaubsziel und praktische Hinweise für die Reiseplanung ADAC: https://www.adac.de/reise-freizeit/


Die Verständigung ist im Urlaub selten ein echtes Problem. Was aber, wenn Sie im Ausland zum Arzt müssen und Rückfragen stellen möchten? Einige wichtige Worte in der Landessprache zu kennen, kann entscheidend sein.

Unabhängig vom Reiseziel sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen, wenn Sie unsicher sind. Die hier gesammelten Inhalte dienen ausschließlich der Information. Sie ersetzen in keinem Fall eine individuelle, persönliche Beratung, Untersuchung und Diagnosestellung eines approbierten Arztes, noch dürfen sie zur Eigendiagnose oder -medikation verwendet werden.

