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Durch verschärfte Einreisebestimmungen und eine stark rückläufige Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie kommt der Flugverkehr am Dortmund Airport nahezu zum Erliegen. Als Reaktion darauf hat der Dortmund Airport einen Antrag zur befristeten Befreiung von der Betriebspflicht gestellt, den die Bezirksregierung Münster heute genehmigt hat.

Vom 1. bis 30. April können Flugzeuge innerhalb der Betriebszeiten von 6.00 bis 22.00 Uhr nur nach vorheriger Genehmigung durch den Flughafen starten und landen. Diese Maßnahme ermöglicht es, Vorhaltekosten zu reduzieren. Über eine Verlängerung wird je nach aktueller Lage entschieden. Das Terminal ist zwischen 7.00 und 19.00 Uhr nach wie vor geöffnet.

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