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Sicherheit

Sicherheitsbestimmungen für Flugreisen

Bitte beachten Sie, dass jedes Gepäckstück mit einer Adresse versehen sein muss. Nicht gekennzeichnete Gepäckstücke dürfen nicht zur Beförderung angenommen werden.

Für die Mitnahme von Tieren, aber auch von Waffen, Messern und gefährlichen Stoffen (z. B. Munition, Feuerzeugbenzin, Batterien) gelten Sonderbestimmungen, über die die Fluggesellschaft informiert. Nicht erlaubte Gegenstände, die bei der Sicherheitskontrolle auffallen, müssen vom Sicherheitspersonal entsorgt werden, falls seitens des Passagiers keine andere Möglichkeit der Unterbringung besteht.

Für weitere Fragen zu Gepäckbestimmungen wenden Sie sich bitte vor Antritt Ihrer Reise an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro/-veranstalter.

Beispiele für verbotene Gegenstände

Unter folgendem Link können Sie eine Liste aller verbotenen Gegenstände als PDF-Dokument einsehen und herunterladen. Diese Liste basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010.

Vorschriften für das Handgepäck

Seit dem 6. November 2006 regeln die EU-Sicherheitsvorschriften die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Aus Sicherheitsgründen dürfen grundsätzlich nur geringe Flüssigkeitsmengen mit an Bord von Flugzeugen gebracht werden.

Zugelassene
  Behältergrößen für Flüssigkeiten im Handgepäck

1-Liter-Plastikbeutel

Alle Behältnisse bis max. 100 ml Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verpackt sein. Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.

Zu den Flüssigkeiten werden gezählt: Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z. B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

Icon für Medizin
  und Babynahrung

Medikamente und Spezialnahrung

Ausnahmen von der Beschränkung sind möglich, wenn die Flüssigkeit während der Reise für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke benötigt wird. Gleiches gilt für Babynahrung.

Duty Free Logo

Duty-Free-Einkäufe

Seit dem 31. Januar 2014 dürfen alle am Flughafen oder bei einer Airline erworbenen Duty-Free-Einkäufe (auch Flüssigkeiten) als Handgepäck mitgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ware beim Kauf, zusammen mit dem Kaufbeleg, in einem speziellen Sicherheitsbeutel versiegelt werden muss.

Weitere Informationen zu den EU-Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck finden Sie auf der Internetseite der Bundespolizei.

Weitere Informationen

Aufgabegepäck

Wie schwer darf der Koffer sein, den Sie aufgeben wollen? Informationen dazu finden Sie auf der Seite Aufgabegepäck.

Externe Links

Weitere Hinweise zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck finden Sie auf der Internetseite der Bundespolizei.

Behörden am Flughafen

Bezirksregierung Münster
Luftsicherheitsstelle

Telefon: +49.231.9213-339
Web: www.bezreg-muenster.de
E-Mail senden

Welche Kontrollstelle?
Sicherheitskontrolle Piktogramm

Bitte beachten Sie, welche der drei Kontrollstellen A, B oder C Ihnen für die Sicherheitskontrolle zugewiesen wird. Bei Unklarheiten helfen Ihnen die Mitarbeiter des Check-in oder der Information weiter. Auch auf den Monitoren am Airport und auf der Seite Abflüge finden Sie entsprechende Hinweise.